W2.3 Eigentumswohnung
Im Vergleich zum Einfamilienhaus hält sich der eigene Aufwand für Umgebungsarbeiten bei einer Eigentumswohnung in Grenzen. Solche wie auch Hauswartungs- und Verwaltungsaufgaben werden in der Regel von einer damit beauftragen Firma durchgeführt. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die eigene Wohnung in der Zukunft problemlos weiter bewohnt werden kann (z.B. nach einem Unfall, der eine Gehbehinderung zur Folge hat). Im Weiteren geprüft wird, ob die Tragbarkeit auch nach der Pensionierung noch gewährleistet ist (Wohnkosten maximal 35% des monatlichen Einkommens).
- Neben- und gemeinschaftliche Kosten (z.B. Heizungs- und Warmwasserkosten, allg. Stromkosten, Entschädigung Hausverwalter/Hauswart, etc.):
stark abhängig von Verwaltungskosten und persönlichem Verbrauch
- Anteil am Erneuerungsfonds (für grössere Unterhaltsarbeiten zum langfristigen Erhalt der Gebäudesubstanz):
jährlich ca. 0,5% des Gebäude Versicherungswerts; wer wieviel zahlt, ist meist im Stockwerkeigentümerreglement festgehalten
- Hypothekarzins:
Grundlage für Bank: 4,5 bis 5%
- Amortisationszahlungen Hypothek
gemäss Abmachung mit der Bank
Auf jeden Fall vorzeitige Kontaktaufnahme mit der Hausbank.
Helfen können zum Beispiel:
Schöffel und Partner, siehe LINKS