W2.1 Hypothek


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W2.1 Hypothek

Nach der Pensionierung ist das Einkommen in der Regel um 30 bis 40% tiefer als im Erwerbsleben. Trotzdem müssen die Tragbarkeitsanforderungen der Bank erfüllt sein. Das bedeutet, dass die Wohnkosten (Hypothekarzins, Amortisationszahlungen der Hypothek und Nebenkosten) einen Drittel Ihres Einkommens nicht übersteigen dürfen. Wenn das Verhältnis zwischen Einkommen und Wohnkosten nicht mehr stimmt, wird die Bank in der Regel darauf bestehen, dass die Hypothek zurückbezahlt werden muss. Hypothekarnehmer erfüllen oft dann die Tragbarkeitsanforderungen ihrer Bank nicht mehr – die Hypothekarzinsen plus Nebenkosten in Höhe von 1 Prozent des Objektwerts und Amortisation dürfen in der Regel maximal ein Drittel des Einkommens ausmachen. Im schlimmsten Fall müssen sie dann ihr Eigenheim wieder verkaufen. Diesen Fall gilt es natürlich zu verhindern.

Auf jeden Fall vorzeitige Kontaktaufnahme mit der Hausbank.

 

Helfen können zum Beispiel:

Schöffel & Partner, siehe LINKS

Raiffeisenbank Schaffhausen

HEV Schweiz

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