W1 Miete


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W1 Miete

Im Gegensatz zu den Fixkosten beim Eigenheim, ist der Mietzins ein grosser Ausgabeposten im Budget. Dieser sollte nicht mehr als einen Drittel Ihres monatlichen Einkommens betragen. Dafür sind die Unterhaltskosten bei Miete um ein Vielfaches geringer als beim Eigentum. Als Mieter muss man nur für die Kosten des sogenannten kleinen Unterhalts aufkommen (z.B. Backblech oder Filter bei Dampfabzugshaube ersetzen). Teure Sanierungs- und Unterhaltskosten gehen hingegen vollständig zu Lasten des Eigentümers, wenn kein Selbstverschulden vorliegt.

Höhe der Miete bei Ergänzungsleistungen für Einzelpersonen bzw. für Paare sind in der Verordnung festgelegt.

 

Helfen können zum Beispiel:

Schöffel & Partner, siehe LINKS

Kantonale Mieterverbände

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