R1 Vollmachten


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R1 Vollmachten

 

Vollmacht:  Für den Fall der Urteilsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall wollen wir eine Drittperson, die uns nahe steht die Vollmacht erteilen. Die Vollmacht soll auch gelten, wenn jemand geistig nicht mehr zurechnungsfähig ist und über den Tod hinaus.

Was soll in der Vollmacht mindestens stehen:

Zu erwähnen sind die Vollmacht gebende und nehmende (vollständige Adresse), sowie für welche Angelegenheiten die Vollmacht erteilt wird. Ort, Datum und Unterschrift des Vollmacht gebende dürfen ebenfalls nicht fehlen.

Man muss eine Vollmacht nicht beurkunden lassen.

Eine Vollmacht sollte man so aufbewahren, dass sie im Bedarfsfall sicher gefunden wird.

 

Unterstützung zur Erstellung einer Vollmacht erhält man bei:

  • Pro Senectute
  • Alle Banken bei denen Sie Kunde sind
  • Rechtsanwälten
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