Beim Errichten eines Testaments handelt es – wie auch beim Abschluss eines Erbvertrages, der Verlobung und der Heirat – um ein höchst persönliches Recht, das keine Vertretung und Vollmachterteilung zulässt.
Ein Testament kann handschriftlich, sowie mit dem Computer erstellt werden.
Das auf dem Computer verfasste Testament muss anschliessend unter 2 Zeugen, die das Erbschaftsamt stellt, unterschrieben werden.
Helfen können:
Erbschaftsamt
Vorstadt 43
8200 Schaffhausen
Tel. 0041 52 632 53 17
Unterstützung zur Erstellung eines Testaments erhält man bei:
– Banken
– Rechtsanwälten