R5 Testament


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R5 Testament

Beim Errichten eines Testaments handelt es sich – wie auch beim Abschluss eines Erbvertrages, der Verlobung und der Heirat – um ein höchst persönliches Recht, das keine Vertretung und Vollmachterteilung zulässt.

 

Ein Testament kann handschriftlich, sowie mit dem Computer erstellt werden.

 

Das auf dem Computer verfasste Testament muss anschliessend unter 2 Zeugen, die das Erbschaftsamt stellt, unterschrieben werden.

 

Helfen können zum Beispiel:

Erbschaftsamt

Unterstützung zur Erstellung eines Testaments erhält man bei:

– Alle Banken bei denen Sie Kunde sind!

–  Rechtsanwälte

– Pro Senectute

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