F3 Rente


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F3 Rente

Die AHV ist die 1. Säule unserer Altersvorsorge und muss 6 Monate vor der gewünschten Pensionierung angemeldet werden.

Die 2. Säule ist die Pensionskasse des Arbeitgebers und ist in F2 abgehandelt.

Die 3. Säule ist das eigene angelegte Kapital. In die Säule 3A kann nur während dem Erwerbsleben einbezahlt werden.

 

Helfen können zum Beispiel:

Pro Senectute

SVA Sozialversicherungen

Raiffeisenbank Schaffhausen

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