R7 KESB Kindes – und Erwachsenenschutzbehörde


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R7 KESB Kindes – und Erwachsenenschutzbehörde

Gesetzliches Vertretungsrecht

Was passiert, wenn man urteilsunfähig wird und weder Vorsorgeauftrag noch Patientenverfügung besitzt?

 

Gesetzliche Vertretung

bei Ehepaaren beinhaltet: Entscheide bei medizinischen Massnahmen und bei alltäglichen Dingen, wie z.B. Miete, Krankenkasse bezahlen.

 

Behördliche Massnahmen

Was passiert, wenn man urteilsunfähig wird, weder Vorsorgeauftrag noch Patientenverfügung hat und auch die gesetzlichen Vertretungsrechte nicht greifen?

In diesem Fall sollte man sich beraten lassen.

Beratung und Auskunft erteilt:

KESB Kanton Schaffhausen

 

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