G5.3 Gehör


How Can We Help?
Zurück
You are here:
Print

G5.3 Gehör

 

Gehör, sprachlich abgeleitet von hören, bezeichnet:

  • eine Sinneswahrnehmung von Lebewesen, mit der Schall wahrgenommen werden kann
  • Sinnesorgan die Gesamtheit zur auditiven Wahrnehmung benötigten Elemente (beim Menschen: das Ohr in Kombination mit der Hörverarbeitung)
  • Im Allgemeinen Beachtung und Zuhören
  •  in der Rechtssprache das Recht, angehört zu werden
  • in der Musik eine besondere musikalische Begabung

Wenden Sie sich an einen HNO-Arzt

Table of Contents