Dezember
Vollmacht
Mit Vollmachten, Verfügungen und Aufträgen kann man im Sinne von Selbstbestimmung
festlegen, was in bestimmten Lebens- und Notsituationen mit einem geschieht.
Sie erhalten den Docupass bei: Pro Senectute und das Vorsorgedossier «Ich bestimme» beim Beobachter
)
Patientenverfügung
Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Darin wird
festgehalten, wie sie zu medizinischen Behandlungsfragen steht, falls sie ihren Willen
eines Tages nicht mehr äussern kann oder nicht mehr über die nötige Urteilsfähigkeit
verfügt, um bestimmten Behandlungen zuzustimmen oder sie abzulehnen.
Im Docupass von Pro Senectute
Im Vorsorgedossier vom Beobachter
Krebsliga
- Rotes Kreuz
- FMH (Hausarzt)
KESB Kindes – und Erwachsenenschutzbehörde
Gesetzliches Vertretungsrecht.
Was passiert, wenn man urteilsunfähig wird und weder Vorsorgeauftrag noch
Patientenverfügung besitzt?
Gesetzliche Vertretung
bei Ehepaaren beinhaltet: Entscheide bei medizinischen Massnahmen und bei alltäglichen
Dingen, wie z.B. Miete, Krankenkasse bezahlen.
Behördliche Massnahmen: Was passiert, wenn man urteilsunfähig wird, weder Vorsorgeauftrag noch
Patientenverfügung hat und auch die gesetzlichen Vertretungsrechte nicht greifen?
In diesem Fall sollte man sich beraten lassen.
Beratung und Auskunft erteilt:
KESB Kanton Schaffhausen
Rente
Bei vorzeitiger Pensionierung muss ich für mich entscheiden, ob ich mir das leisten kann:
wie hoch wird meine Rente sein? Weiter muss ich abklären, ob ein (Teil)Kapitalbezug
sinnvoll ist.
Helfen können zum Beispiel:
Pro Senectute, Raiffeisenbank Schaffhausen, Eigene Pensionskassen der entsprechenden Arbeitgeber oder auch alle Banken bei denen Sie Kunde sind.
Mentale Gesundheit
Mentale Aktivität: Gehirntraining wie Rätsel lösen, Lesen, Schach spielen oder das Erlernen neuer
Fähigkeiten kann das Gedächtnis schärfen und geistig fit halten.
Soziale Kontakte: Isolation kann sich negativ auf die Psyche auswirken. Regelmässiger
Austausch mit Familie, Freunden oder in Gemeinschaften, wie Seniorengruppen oder Vereinen, ist wichtig.
Stressbewältigung: Entspannungstechniken wie Yoga, Meditation oder Atemübungen
können helfen, Stress zu reduzieren und das Wohlbefinden zu steigern.
Körperliche Gesundheit
Regelmässige Bewegung: Leichte körperliche Aktivitäten wie Spazierengehen, Schwimmen, Radfahren oder Gymnastik fördern die Beweglichkeit und stärken das Herz-Kreislauf-System.
Es gibt spezielle Seniorensportprogramme, die schonend sind und dennoch fit halten.
Ernährung: Eine ausgewogene Ernährung mit viel Obst, Gemüse, Vollkornprodukten, gesunden Fetten und magerem Eiweiss ist wichtig. Vitamin D und Kalzium unterstützen die Knochengesundheit, während Omega-3-Fettsäuren entzündungshemmend wirken.
Regelmässige Gesundheitschecks: Vorsorgeuntersuchungen und Arztbesuche helfen, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Genug Schlaf: Ein gesunder Schlafrhythmus ist entscheidend für die körperliche und geistige Erholung.
Ergänzungsleistung
Für den Bezug von Ergänzungsleistungen sind umfangreiche Abklärungen nötig.
Massgebend sind Einkommen aus AHV und Renten sowie Vermögen.
Helfen können zum Beispiel:
SVA Sozialversicherungen
Pro Senectute
Hilflosen Entschädigung
Die Hilfslosen Entschädigung ergänzt die möglichen Einnahmen aus AHV,
Pensionskasse und Ergänzungsleistungen. Für den Bezug der Hilfslosen Entschädigung
braucht es einen Antrag beim SVA Schaffhausen, Oberstadt 9, 8200 Schaffhausen.
Helfen können zum Beispiel:
SVA Sozialversicherungen
Pro Senectute
Steuern
Die Abgabe der Steuerunterlagen macht manchem Senior Kopfzerbrechen. Da die
Steuern ein Muss sind, ist die Eingabe der Steuererklärung nötig. Versäumnisse werden
mit Busse bestraft.
Helfen können zum Beispiel:
Pro Senectute
Rotes Kreuz
Budgetberatung der Frauenzentrale
Kantonales Arbeitersekretariat Schaffhausen
Alle Banken bei denen Sie Kunde sind
Steuern-Erlass-Gesuch
Ein Steuererlass stellt einen Verzicht des Staates auf einer ihm zustehenden
Steuerforderung dar. Dementsprechend sind die Voraussetzungen eingegrenzt und
werden Gesuche gründlich und detailliert geprüft. Damit ein Erlassgesuch behandelt
werden kann, muss eine rechtskräftig veranlagte und fällige Steuer vorliegen. Die Restanz
muss geschuldet sein. Ein Steuererlass für schon bezahlte Steuern ist nicht möglich.
Musste bereits die Betreibung eingeleitet werden, tritt die Erlassbehörde auf ein
Steuererlassgesuch nicht mehr ein. Das Erlassverfahren ist ausserdem nicht dazu da,
Versäumnisse im Veranlagungsverfahren zu berichtigen oder Einsprache-, Rekurs- oder
Revisionsverfahren zu ersetzen. Voraussetzung für einen Steuererlass ist eine
gegenwärtige finanzielle Notlage im Sinne des Steuergesetzes. Eine solche liegt vor,
wenn die Mittel des Steuerpflichtigen (Einkommen und Vermögen) auf unabsehbare
Dauer hinaus nicht ausreichen, um damit seine unumgänglichen Ausgaben und die
Steuern zu bezahlen. Die unumgänglichen Monatsausgaben werden auf dem
Existenzminimum berechnet. Massgebend für die Beurteilung eines Steuererlassgesuches
sind die wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Behandlung des Gesuchs. Dabei
sind im Hinblick auf die Verschuldensfrage auch die ökonomischen Verhältnisse der
betreffenden Zeit zu berücksichtigen. Ferner ist der zukünftigen Entwicklung – soweit
möglich – Rechnung zu tragen. Bei nur vorübergehenden Einkommenseinbussen wird
kein Erlass gewährt. Ebenso, wenn Vermögenswerte vorliegen. Bei Bezügern von
Ergänzungsleistungen, die nicht in einem Heim wohnen, liegt in der Regel keine finanzielle
Notlage im Sinne des Steuergesetzes vor. Denn im Betrag für die Lebenshaltungskosten
ist auch ein Anteil für die Steuern mit einberechnet. Ein weiterer Erlassgrund ist eine
grosse Härte im Sinne des Steuergesetzes. Eine solche liegt vor, wenn Steuerpflichtige
steuerlich wesentlich stärker belastet werden als andere in einer vergleichbaren Lage.
Dies auf Grund einer besonderen Situation, die sie nicht verschuldet haben und die das
Steuergesetz im Veranlagungsverfahren nur ungenügend zu berücksichtigen erlaubt.
Wenn noch andere Schulden vorliegen, ist ein einseitiger Erlass des Fiskus
ausgeschlossen. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit einer aussergerichtlichen
Nachlassvereinbarung. Dazu sind alle Gläubiger (auch private) mit einzubeziehen. Damit
sich die Steuerverwaltung einer solchen anschliessen kann, muss mindestens die Hälfte
der Gläubiger, welche zusammen mindestens 50% der Schuldsumme vertreten, mittun.
Das Einreichen eines Erlassgesuchs hemmt die Fälligkeit der Steuern und einzelner
Steuerraten nicht.
Helfen können zum Beispiel:
Pro Senectute
Steueramt
Alle Banken bei denen sie Kunde sind
Versicherungen
Wer im Eigenheim oder zu Miete wohnt, sollte seine Versicherungen ab und zu
überprüfen.
Wer ins Heim zieht muss mit der Heimleitung absprechen welche Versicherungen vom
Heim aus bestehen. Es kann sich lohnen, die alte Privathaftpflicht- und
Hausratversicherung beizubehalten.
Wertsachenversicherungen sind nur für sehr wertvolle Gegenstände ins Auge zu fassen.
Die Prämien sind relativ hoch!
Rechtsschutzversicherungen sollte man überprüfen, ob diese im zunehmenden Alter noch
notwendig sind.
Helfen können zum Beipiel:
Pro Senectute
Kantonales Arbeitersekretariat Schaffhausen
Alle Versicherungen und deren Berater
Miete
Im Gegensatz zu den Fixkosten beim Eigenheim, ist der Mietzins ein grosser
Ausgabeposten im Budget. Dieser sollte nicht mehr als einen Drittel Ihres monatlichen
Einkommens betragen. Dafür sind die Unterhaltskosten bei Miete um ein Vielfaches
geringer als beim Eigentum. Als Mieter muss man nur für die Kosten des sogenannten
kleinen Unterhalts aufkommen (z.B. Backblech oder Filter bei Dampfabzugshaube
ersetzen). Teure Sanierungs- und Unterhaltskosten gehen hingegen vollständig zu Lasten
des Eigentümers, wenn kein Selbstverschulden vorliegt.
Höhe der Miete bei Ergänzungsleistungen für Einzelpersonen bzw. für Paare sind in der
Verordnung festgelegt.
Helfen können zum Beispiel:
Schöffel & Partner
Kantonale Mieterverbände
Hypothek
Nach der Pensionierung ist das Einkommen in der Regel um 30 bis 40% tiefer als im
Erwerbsleben. Trotzdem müssen die Tragbarkeitsanforderungen der Bank erfüllt sein. Das
bedeutet, dass die Wohnkosten (Hypothekarzins, Amortisationszahlungen der Hypothek
und Nebenkosten) einen Drittel Ihres Einkommens nicht übersteigen dürfen. Wenn das
Verhältnis zwischen Einkommen und Wohnkosten nicht mehr stimmt, wird die Bank in der
Regel darauf bestehen, dass die Hypothek zurückbezahlt werden muss.
Hypothekarnehmer erfüllen oft dann die Tragbarkeitsanforderungen ihrer Bank nicht mehr
– die Hypothekarzinsen plus Nebenkosten in Höhe von 1 Prozent des Objektwerts und
Amortisation dürfen in der Regel maximal ein Drittel des Einkommens ausmachen. Im
schlimmsten Fall müssen sie dann ihr Eigenheim wieder verkaufen. Diesen Fall gilt es
natürlich zu verhindern.
Auf jeden Fall vorzeitige Kontaktaufnahme mit der Hausbank.
Helfen können zum Beispiel:
Schöffel & Partner
Raiffeisenbank Schaffhausen
HEV Schweiz
Umzug
Viele Menschen wollen so lange wie möglich am vertrauten Ort leben. Oft sind es
Ereignisse, wie der Todesfall des Partners oder abnehmende Gesundheit, die einen
Umzug im Alter früher oder später nötig machen. Umziehen muss aber nicht ein
Stressfaktor sein. Im Gegenteil: Ein Umzug kann die Lebensqualität deutlich verbessern.
Eine frühzeitige gedankliche Vorbereitung ist ein zentraler Erfolgsfaktor. Wie erreichen Sie
das für Sie oder Ihre Angehörigen?
Helfen können zum Beispiel:
Pro Senectute
Schöffel & Partner
Professionelle Umzugsfirmen
Brockenhäuser
Räumung
Viele Senioren leben jahrzehntelang in ihrem Haus oder einer Wohnung. Dabei sammelt
sich sehr viel Material an. Wenn es möglich ist, die vorhandenen Möbel, Bücher, Geschirr
usw. vor dem Wegzug zu sortieren, ist es für die Nachkommen einfacher. Nachdem die
Angehörigen ihre Zustimmung zur Räumung gegeben haben, stehen viele Organisationen
zur Verfügung. Der Schritt in Ihr neues Zuhause soll für Sie so einfach wie möglich sein.
Helfen können zum Beispiel:
Brockenstuben
Räumungs- und Entsorgungsfirmen
Pro Senectute
Schöffel & Partner
Bildung
Auch im Alter ist Weiterbildung empfehlenswert, nach dem Motto:
„Wer lange lernt, lernt immer mehr“
Also nicht stehen bleiben, weiter, weiter
Lernen ist ein lebenslanger Prozess. Nebst dem Inhalt eines Kurses geht es immer auch
um den gesellschaftlichen Teil. Oder auch einer drohenden Vereinsamung entgegen zu
wirken, wenn z.B. ein Partner oder Partnerin verstorben ist.
Helfen können
Senioren-Universität Schaffhausen
Pro Senectute
Klubschule Migros Schaffhausen
Bewegung und Sport
Bewegung im Alter beugt vielen Krankheiten und Gebrechen vor. Es braucht nicht viel,
aber regelmässig sollte es sein!
Ein gesunder Körper beherbergt einen gesunden Geist!
Mit regelmässigen Spaziergängen erhalten Sie Ihre Beweglichkeit und senken das Risiko
für Depressionen.
Gymnastik und ein sanftes Muskelaufbautraining helfen mit, Verletzungen durch Stürze
und Unfälle zu vermeiden.
Bewegung kurbelt die Durchblutung im Hirn an und hilft geistig fit zu bleiben und die
Reaktionsfähigkeit zu erhalten.
Bei eingeschränkter Mobilität hilft ein Stock oder andere Gehilfen, den Aktionsradius
beizubehalten und sich sicherer zu bewegen.
Sport kann ein Leben lang Spass machen. Laufen oder schwimmen, allein oder unter
Seinesgleichen ist im Alltag sehr wichtig! Es kommt nicht darauf an, was man macht,
sondern dass man es macht.
Helfen können zum Beispiel:
Pro Senectute
Kraft- und Ausdauertraining
Spitäler Schaffhausen
KSS
Diverse Vereine, Altersturnen
So schützen Sie sich
Keine Angst! Egal wer anruft, schockierende Nachrichten verbunden mit Geldforderungen
sind immer Betrug. Schock – Geld = Betrug
Ruft sie jemand an und behauptet, dass etwas schreckliches passiert sei und ein Mitglied
Ihrer Familie sei in Not oder Gefahr. Sie könnten helfen, wenn sie einem Boten Geld oder
Wertsachen übergeben. Sie sind damit unter Druck, tun Sie auf keinen Fall, was von Ihnen
gefordert wird. Brechen Sie das Gespräch sofort ab und legen Sie auf. Rufen Sie dann
das angeblich betroffene Familienmitglied an und die Polizei.
Helfen kann
Polizei 117
Schaffhauser Polizei 052 624 24 24
Weitere Informationen: Ihre Hausbank, Ihre Versicherung, Schweizerische Kriminalprävention
Soziales
Soziale Teilhabe meint teilhaben am Leben in der Gesellschaft, unter anderem bei
bezahlter oder freiwilliger Arbeit sowie bei kulturellen Aktivitäten oder im politischen
Bereich.
Mit der Pensionierung, einer Trennung oder einem Todesfall sind ältere Menschen
gefährdet zu Vereinsamen und in soziale Isolation zu geraten.
Einsamkeit kann verschiedene gesundheitliche Folgen haben. Menschen die sich einsam
fühlen, leiden häufiger an Bluthochdruck oder depressiven Symptomen. Zu wenig
Bewegung und zu wenig Schlaf begünstigen eine kürzere Lebenserwartung.
Zur Förderung der psychischen Gesundheit im Alter sollten verschiedene Anreize und
Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe geschaffen werden
Beispiel:
– Seniorenturnen
– Besuch von Vorträgen, Konzerten
– Mittagstische in Schaffhausen
Krankenkasse
Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen eine Krankenversicherung
(Grundversicherung) nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) haben.
Die Prämien variieren sehr stark, darum lohnt sich ein Prämienvergleich auf
www.priminfo.ch (objektiver Vergleich vom Bund).
Die Prämienerhöhungen werden jeweils bis Ende Oktober bekanntgegeben – ein allfälliger
Wechsel muss bis Ende November beim Krankenversicherer eingetroffen sein (zusammen
mit einem Persil-Schein der «alten» Krankenkasse, dass alle bisherigen Prämien bezahlt
wurden).
Eine allfällige Kündigung übernimmt allenfalls die neue Krankenkasse.
Einsparungen bei der Prämie können durch spezielle Modelle wie Hausarztmodell, Wahl
einer Gruppenpraxis, Telmed etc. erreicht werden.
Prämienverbilligung
Die Kosten für die Krankenkassen-Prämien steigen jedes Jahr – mit einem knappen
Budget ist allenfalls Prämienverbilligung notwendig.
Helfen können zum Beispiel:
SVA Sozialversicherungen
Anmeldeformular über: www.svash.ch
Prämienverbilligung
Die Kosten für die Krankenkassen-Prämien steigen jedes Jahr – mit einem knappen
Budget ist allenfalls Prämienverbilligung notwendig.
Helfen können zum
Beispiel:
SVA Sozialversicherungen
Anmeldeformular über: www.svash.ch
Demenz / Alzheimer
Demenz ist eine wachsende Herausforderung für unseren Kanton. Im Kanton
Schaffhausen leben derzeit 1‘600 Menschen, die an Alzheimer oder an einer anderen
Form von Demenz erkrankt sind. Betroffen sind auch Familien, Nachbarn und Freunde. In
den nächsten 20 Jahren wird sich diese Zahl verdoppeln.
Helfen können zum Beispiel:
Beratungsstelle Demenz + Alzheimer
Rotes Kreuz
Pro Senectute
Die Weihnachtsgeschichte
Die Weihnachtsgeschichte beginnt vor über 2000 Jahren in Nazareth, einer kleinen Stadt in Galiläa. Dort lebte eine junge Frau namens Maria, die mit Josef, einem Zimmermann, verlobt war. Eines Tages erschien Maria der Engel Gabriel. Er sagte zu ihr: „Fürchte dich nicht, Maria. Du hast Gnade bei Gott gefunden. Du wirst einen Sohn gebären, und du sollst ihm den Namen Jesus geben. Er wird groß sein und der Sohn des Höchsten genannt werden.“ Maria war erstaunt, da sie noch kein Kind erwartet hatte. Doch sie vertraute auf Gottes Plan und sprach: „Ich bin die Magd des Herrn, es geschehe, wie du gesagt hast.“Kurz danach befahl der römische Kaiser Augustus, dass jeder Mensch in seinem Geburtsort in die Steuerlisten eingetragen werden sollte. Maria und Josef machten sich deshalb auf den Weg nach Bethlehem, der Heimatstadt Josefs. Die Reise war lang und beschwerlich, vor allem für Maria, die kurz vor der Geburt ihres Kindes stand.Als sie in Bethlehem ankamen, fanden sie keine Unterkunft. Alle Herbergen waren voll, und sie mussten schließlich in einem einfachen Stall Zuflucht suchen. In dieser Nacht brachte Maria ihr Kind zur Welt. Sie wickelte Jesus in Windeln und legte ihn in eine Krippe, einen Futtertrog für die Tiere, da es keinen besseren Platz gab.Währenddessen hüteten einige Hirten in der Nähe ihre Schafe. Plötzlich erschien ihnen ein Engel, und das Licht Gottes leuchtete um sie. Die Hirten erschraken, doch der Engel sprach: „Fürchtet euch nicht! Ich bringe euch eine gute Nachricht, die dem ganzen Volk große Freude bereiten wird: Heute ist in der Stadt Davids euer Retter geboren, Christus, der Herr.“ Dann sahen die Hirten eine Schar von Engeln, die Gott lobten und sangen: „Ehre sei Gott in der Höhe und Friede auf Erden!“Die Hirten machten sich sofort auf den Weg nach Bethlehem, um das Kind zu sehen. Als sie Maria, Josef und das neugeborene Jesuskind in der Krippe fanden, erzählten sie, was ihnen der Engel verkündet hatte. Alle waren erstaunt über die Worte der Hirten, und Maria bewahrte diese Ereignisse in ihrem Herzen.Zur gleichen Zeit folgten drei weise Männer aus dem Osten einem hellen Stern, der sie nach Bethlehem führte. Sie glaubten, dass dieser Stern die Geburt eines großen Königs ankündigte. Als sie das Kind fanden, brachten sie ihm wertvolle Geschenke: Gold, Weihrauch und Myrrhe. Sie fielen nieder und beteten Jesus als den neugeborenen König an.So wurde Jesus geboren, und seine Geburt wird jedes Jahr zu Weihnachten gefeiert. Sie erinnert uns an die Hoffnung, den Frieden und die Liebe, die durch ihn in die Welt gekommen sind.
FROHE WEIHNACHTEN